Kostenerstattungsverfahren
Als psychotherapeutische Privatpraxis bieten wir einzelnen gesetzlich versicherten Patient:innen Therapieplätze über ein sogenanntes Kostenerstattungsverfahren an.
Sie benötigen dafür eine Kostenzusage durch ihre gesetzliche Krankenversicherung. Wir kooperieren hierfür mit unserem Partner Tepavi, der Sie bei der Antragstellung unterstützt und die Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse übernimmt.
Notwendig für die Beantragung sind zunächst ein selbstgezahltes Erstgespräch in unserer Praxis (153 €, nicht erstattungsfähig) sowie die einmalige Gebühr an Tepavi (299 €). Letztere wird vollständig erstattet, falls der Antrag abgelehnt wird. Kostenerstattungsverfahren haben grundsätzlich sehr gute Chancen auf Bewilligung, es besteht jedoch keine Garantie, da der Erfolg vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Versicherung abhängt. Wir empfehlen ihnen, sich vorab direkt auf der Website on Tepavi über den genauen Ablauf zu informieren.
Sie können sich in dem unten stehenden Buchungskalender für ein Erstgespräch im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren einbuchen. Sollten hier aktuell keine Termine verfügbar sein, können sie die reguläre Terminbuchung für Selbstzahler:innen nutzen oder sich auf der unten stehenden Warteliste eintragen.
