Kostenerstattungsverfahren
Therapieplätze für gesetzlich versicherte Patient:innen sind oft schwer zugänglich oder mit unzumutbar langen Wartezeiten verbunden. Sogenannte Kostenerstattungsverfahren ermöglichen deshalb die Bezahlung von Therapiekosten durch gesetzliche Krankenversicherungen auch in Privatpraxen. Wir kooperieren dafür mit unserem Partner Tepavi, der Sie bei der Antragstellung unterstützt und die Kommunikation mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung übernimmt. Die Erfolgsquote liegt hier bei über 95%. Notwendig sind dafür ein selbstgezahltes Erstgespräch in unserer Praxis (153 €, nicht erstattungsfähig) sowie die einmalige Gebühr an Tepavi (299 €). Letztere wird vollständig erstattet, falls der Antrag abgelehnt wird. Details zum Verfahren finden Sie hier.
Nutzen Sie die untenstehende Warteliste oder die reguläre Terminbuchung für einen Therapieplatz mit Kostenerstattungsverfahren.
