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Erstgespräch Kinder und Jugendliche

1 StdBült

Umbuchung & Kündigung

Als Terminpraxis halten wir diesen Termin ausschließlich für Sie frei. Sollten Sie nicht zu Ihrem Termin erscheinen, behalten wir uns vor, Ihnen nach § 615 BGB ein Ausfallhonorar in Höhe der Behandlungskosten in Rechnung zu stellen. Sollten Sie Ihren Termin nicht einhalten können, sagen Sie bitte 48 Stunden vor dem Termin, rechtzeitig ab. Dies ist eine reine Privatpraxis für privat versicherte Patient:innen und Selbstzahler:innen. Sie können auch als gesetzlich versicherte Person einen Termin buchen. In diesem Fall müssen Sie die Behandlungskosten selbst tragen (Selbstzahlerleistung), oder eine Kostenerstattung durch Ihre gesetzliche Krankenkasse beantragen (Kostenerstattungsverfahren). Als privat versicherte Person können Sie die Rechnungen für unsere Behandlungen bei Ihrer privaten Krankenkasse einreichen und bekommen den Ihnen vertraglich zustehenden Anteil erstattet.


Hier finden Sie den Therapievertrag mit weiteren Informationen

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